Die Komplexität bei Themen wie Rente und Einkommen hat durch Veränderungen in den Gesetzen und Vorschriften erheblich zugenommen. Was heute noch gilt, kann morgen schon anders sein. Als Arbeitgeber können Sie alle Änderungen zu Renten und Einkommen unmöglich im Blick behalten. Aber das müssen Sie auch nicht. Denn dafür haben Sie unsere Berater.
Als Arbeitgeber können Sie sich mit allen Ihren Fragen zu Rente und Einkommen an unsere Berater wenden. Diese unterstützen Sie unter anderem zu folgenden Fragen:
Wie steht es mit einer kollektiven Betriebsrente für Ihre Mitarbeiter?
Wenn ein Tarifvertrag gilt, wenden Sie die Rentenregelung auch richtig an?
Wie hoch ist der Rentenbetrag, den Mitarbeiter an dem Tag erhalten, an dem sie in Rente beziehungsweise Frührente gehen?
Welche finanziellen Folgen tragen Sie als Arbeitgeber bei kranken oder arbeitsunfähigen Mitarbeitern und müssen Sie sich dagegen absichern oder nicht
Wie lange tragen Sie als Arbeitgeber die finanzielle Verantwortung für kranke oder arbeitsunfähige Mitarbeiter?
Die Veränderungen in den Gesetzen und Vorschriften zu Renten haben in den vergangenen Jahren sowohl Folgen für Mitarbeiter als auch für Arbeitgeber gehabt. Und solche Veränderungen wird es auch weiterhin geben. Unsere Berater halten für Sie genau im Blick wie sich die Gesetze und Vorschriften entwickeln. Sobald eine Neuerung eintritt, die möglicherweise auch Ihr Unternehmen betrifft, dürfen Sie natürlich von uns erwarten, dass wir Sie hierüber proaktiv informieren und Sie auf Wunsch darüber beraten. So können Sie Veränderungen frühzeitig antizipieren und laufen den Tatsachen nicht hinterher.
In Abhängigkeit Ihrer Unternehmenstätigkeiten bekommen Sie es möglicherweise mit einem Tarifvertrag zu tun, den Sie zwingend anwenden müssen. Sobald festgestellt wurde, dass Sie einem bestimmten Tarifvertrag unterliegen, kann es sein, dass Sie ebenfalls verpflichtet sind, sich einer Ruhestandsregelung anzuschließen. Die Nichtanwendung oder falsche Anwendung eines Tarifvertrags und/oder Rentenregelung kann finanzielle Konsequenzen für Ihr Unternehmen nach sich ziehen.
Die Berater von KroeseWevers haben aus diesem Grund eine Analyse entwickelt, um für Sie zu ermitteln, welcher Tarifvertrag und/oder welche Rentenregelung auf Ihr Unternehmen zutrifft. Basierend auf dieser Analyse beraten wir Sie und helfen Ihnen dabei, die Risiken in diesem Bereich auf ein Minimum zu beschränken.
Uns erreicht regelmäßig die Frage, ob ein Arbeitgeber als zusätzliche Arbeitsbedingung die Freiheit besitzt, eine Ruhestandsregelung für seine Mitarbeiter abzuschließen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel, ob es einen Tarifvertrag gibt, der verbindlich angewendet werden muss. Liegt ein Tarifvertrag vor, ist der Arbeitgeber zumeist nicht frei in seiner Entscheidung, eine eigene Ruhestandsregelung abzuschließen. In allen übrigen Fällen beraten wir Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Wünsche.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, 70 bis 100 Prozent des Lohnes eines kranken Mitarbeiters, über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren weiter zu zahlen. Es ist möglich, sich gegen diese Kosten abzusichern. Unsere Berater verfügen über die notwendigen Kenntnisse, um Sie dabei zu unterstützen.
Möchten Sie erfahren, wie wir Sie zu den Themen Personal und Lohn & Gehalt oder aber genauer, zu Rente, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterstützen können? Nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf. Unsere Berater für Rente und Einkommen helfen Ihnen gerne weiter.
Nachstehend können Sie unsere Dienstleistungsdokumente als PDF-Datei herunterladen. Die Dokumente stehen in niederländischer Sprache zur Verfügung. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Claudia Pont: Claudia.Pont@kroesewevers.nl.
Rentenberatung (Beratung zu Rentenversicherungen)
Risikoversicherungen (Beratung zu Risikolebensversicherungen)
Vermögensaufbau (Beratung zu Leibrentenversicherungen und Banksparplänen)
Wenn Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sind, können Sie uns dies im Rahmen der Beschwerdenregelung mitteilen. Gelingt es uns nicht, das Problem zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen, haben Sie ferner die Möglichkeit, sich an das niederländische Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen (Kifid) zu wenden.