Einkommensteuer für eine Ferienwohnung in den Niederlanden und mögliche Änderungen

2019 09 German Desk Vakantiewoning Box3 SEO

Eine Ferienwohnung in den Niederlanden, am Meer oder mitten in der Natur, als Mietobjekt oder Zweitwohnung, klingt nach einer guten Investition. Aber, in welchem Land müssen Steuern gezahlt werden? Und, mit wie viel Steuern müssen Sie rechnen? Diese Fragen werden wir in diesem Artikel beantworten und wir berichten über einen Gesetzentwurf, der Box 3 von Grund auf erneuern könnte.

Welches Land darf Steuern erheben?

Bei einer Betrachtung des Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland, stellen wir fest, dass die Besteuerungsbefugnis über die Einkünfte einer Immobilie in dem Land liegt, in dem sich die Immobilie befindet. Für eine Ferienwohnung, die in den Niederlanden liegt, verbleibt diese Besteuerungsbefugnis demnach in den Niederlanden.

Welches Land darf Steuern erheben?

Einkommenssteuer

Die Einkommensteuer wird in den Niederlanden in einem System aus 3 Boxen abgerechnet:

  • Box 1: Einkünfte aus Arbeit & Wohnung

  • Box 2: Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung

  • Box 3: Einkünfte aus Sparen & Anlegen

Der Besitz einer Ferienwohnung, zur Vermietung oder zur eigenen Nutzung, wird den Einkünften aus Sparen & Anlegen in Box 3 zugeordnet. In ihren Gesetzen auf nationaler Ebene haben die Niederlande festgelegt, dass nicht die tatsächlichen Einkünfte, etwa aus einer Vermietung, herangezogen werden, sondern der Wert des Besitzes (und die Schulden) zum Zeitpunkt der Bewertungsstichtags. Der Bewertungsstichtag ist der 1. Januar des jeweiligen Steuerjahres. Das heißt, dass in die Steuererklärung für 2018, der Wert der Besitztümer und Schulden zum 1. Januar 2018 einfließen.

Muss in den Niederlanden eine Steuererklärung abgegeben werden?

In der niederländischen Gesetzgebung ist festgelegt, dass eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in den Niederlanden besteht, sobald die zu entrichtenden Einkommensteuer einen Betrag von € 45 überschreitet. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn das niederländische Finanzamt (Belastingdienst) nicht ausdrücklich zur Abgabe dieser Steuererklärung auffordert.

Wie wird der Wert ermittelt?

Der Wert einer Wohnung wird jedes Jahr durch die jeweilige Gemeinde festgelegt und in Form des sogenannten WOZ-Bescheids festgesetzt. Dabei bezieht sich die Gemeinde auf das Vorjahr. Der WOZ-Bescheid für das Jahr 2019 berücksichtigt somit den Wert einer Wohnung zum 1. Januar 2018. Dieser WOZ-Wert ist für die niederländische Einkommensteuererklärung maßgeblich. Da die Gemeinde auf das Vorjahr zurückblickt, wird für das Steuerjahr 2018 der WOZ-Bescheid für 2019 (Bewertungsstichtag 1. Januar 2018) benötigt.

Wie geht es anschließend weiter?

Wie geht es anschließend weiter?

Der Wert der Wohnung zum 1. Januar 2018 ist festgesetzt. Von diesem Betrag wird der Wert möglicher Schulden in Zusammenhang mit dieser Wohnung abgezogen. Übersteigen die Schulden den Wohnungswert? Dann fällt keine Einkommensteuer in den Niederlanden an. Ist der Wohnungswert dahingegen höher als die Schulden, muss der über das steuerbefreite Vermögen hinausgehende Betrag versteuert werden. Im Jahr 2019 betrug das steuerbefreite Vermögen € 30.360 pro Person. Auf das steuerbefreite Vermögen sind keine Steuern zu zahlen.

Wie hoch ist die Steuer?

Übersteigt der Wert der Wohnung die Schulden und das steuerbefreite Vermögen, ist der darüber hinausgehende Wert einkommensteuerpflichtig. Von diesem Wert wird eine fiktive Rendite als gewährter Vorteil berücksichtigt. Die Höhe dieser Rendite ist abhängig von dem Wert, der übrig bleibt nach Abzug von Schulden und steuerbefreitem Vermögen:

Box 3 Rendite am 01. Januar 2019

Rendite

Rendite in Stufe 1 (bis € 71 650)

1,94%

Rendite in Stufe 2 (€ 71 650 - € 989 736)

4,45%

Rendite in Stufe 3 (> € 989 736)

5,60%


Obenstehende Rendite wird mit einem Steuersatz in Höhe von 30% Einkommenssteuern versteuert. Eine korrekte Aufteilung des Vermögens zwischen Partner ist essentiell und kann zu einer Steuerentlastung führen.

Gesetzentwurf

Vor Kurzem hat der niederländische Staatssekretär für Finanzen einen Gesetzentwurf an die Zweite Kammer gesendet, der eine Reform von Box 3 umfasst. Die Reform würde am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Der Gesetzesentwurf sieht so aus, dass nur Personen mit Eigentum - ohne eine Berücksichtigung der Schulden - mit einem Wert von bis zu € 30 846, über diesen Betrag keine Einkommensteuer zahlen. Sobald der Wert die Summe von € 30 846 übersteigt,



wird das gesamte Vermögen besteuert. Für Ferienwohnungen gilt, dass 5,33% ihres Wertes als fiktive Rendite besteuert werden. Die Schulden, die sich auf diese Wohnung beziehen, werden dabei mit einer negativen fiktiven Rendite von 3,03% berücksichtigt. Von der Gesamtrendite sind € 400 als steuerbefreites Einkommen ausgenommen. Die Rendite, die das steuerbefreite Einkommen übersteigt, wird mit einem Einkommensteuersatz von 33% besteuert.

Wie wirkt sich dies möglicherweise zukünftig auf Ihren Geldbeutel aus?

Lassen Sie uns die Theorie beispielhaft auf die Praxis übertragen. Angenommen, Sie haben eine Ferienwohnung in den Niederlanden mit einem WOZ-Wert von € 200 000 gekauft. Diese Wohnung haben Sie mithilfe eines Hypothekarkredits finanziert, der am Bewertungsstichtag einen Betrag in Höhe von € 180 000 aufweist. Im nachfolgenden Beispiel zeigen wir Sie wie aktuell besteuert wird:

Aktuell

WOZ-Wert Wohnung

€200 000
Schulden Wohnung €180 000 -/-
Bemessungsgrundlage Rendite €20 000
Steuerbefreites Vermögen €30 360 -/-
€ 0


Das heißt, im vorliegenden Fall muss für die Ferienwohnung keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Zum Vergleich schauen wir nach den steuerliche Folgen die auftreten könnten wenn der Gesetzesentwurf eingeführt werden würde:

Gesetzentwurf

WOZ-Wert Wohnung
€ 200 000
5,33%
Fiktive Rendite € 10 660
Schulden Wohnung € 180 000
-3,03%
Fiktive Rendite € - 5 454
Rendite Wohnung € 10 660
Rendite Schulden € - 5 454
Steuerbefreites Einkommen € -400

Steuerpflichtiges Einkommen
€ 4 806


Im Rahmen des Gesetzentwurfs müssten auf das zu versteuernde Einkommen in Höhe von € 4 806, insgesamt 33% Einkommensteuer gezahlt werden, dies entspricht einem Betrag von € 1 586. Wird der Gesetzentwurf angenommen, werden somit jedes Jahr (in Abhängigkeit der vorgegebenen Steuersätze, des WOZ-Werts und dem Wert der Schulden) gut € 1 500 an Einkommensteuer für die Ferienwohnung anfallen.

Ein formaler Gesetzentwurf liegt aktuell noch nicht vor, sondern es wurde ein Vorschlag zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs an die Zweite Kammer gesendet. Der Vorschlag wird in nächster Zeit zu einem Gesetzentwurf ausgearbeitet, der vor dem Sommer 2020 in die Zweite Kammer eingebracht wird. In diesem Gesetzentwurf werden außerdem die Folgen für ausgewählte Gruppen unter den Steuerpflichtigen dargestellt. Vor dem Jahresende 2020 wird der Gesetzentwurf in der Ersten und Zweiten Kammer erörtert. Anschließend benötigt der niederländische Belastingdienst einige Zeit für die Umsetzung des Gesetzentwurfs. Man beabsichtigt, die Änderungen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten zu lassen.

Fazit

Fazit

Der Gesetzentwurf kann dazu führen, dass zukünftig eine Ferienimmobilie in den Niederlanden schwerer besteuert wird. Allerdings muss man beachten, dass eventuelle Mieteinkünfte die Sie erhalten durch die Vermietung der Immobilie weiterhin für die Einkommensteuer steuerfrei sind! Durch die Vermietung kann eine gute Rendite erzielt werden. Daher ist es auch in Zukunft weiterhin Interessant, eine Ferienimmobilie in den Niederlanden anzuschaffen!

Möchten Sie mehr wissen?
Nehmen Sie Kontakt auf
Marielle kisfeld mommer mb rb
Marielle Kisfeld-Mommer MB RB
Steuerberater nach niederländischem Recht
+31 (0)5 41 21 74 09
Benötigen Sie Hilfe? +31 (0)53 850 49 00
Kontakt aufnehmen

Wir verwenden Cookies, um Ihre Benutzererfahrung auf unserer Website zu optimieren. Außerdem nutzen wir Cookies für die Erstellung von Statistiken und für Marketingzwecke. Wenn Sie auf „Individuell anpassen“ klicken, können Sie mehr über unsere Cookies lesen und Ihre Präferenzen ändern. Indem Sie auf „Annehmen“ klicken, erklären Sie sich mit der Verwendung aller Cookies, wie in unserer Cookie-Richtlinien beschrieben, einverstanden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ändern oder widerrufen.

Funktionale Cookies
Wir setzen funktionale Cookies, damit die Basisfunktionen unserer Website reibungslos funktionieren und um Ihre Cookie-Einstellungen richtig zu speichern.
Eingeschaltet Deaktiviert
Analytische Cookies
Jeden Tag messen und analysieren wir die Nutzung unserer Online-Kanäle, um unseren Besuchern das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mithilfe analytischer Cookies sammeln wir Nutzer-Erfahrung. Diese Informationen nutzen wir, um unsere Seiten für die Besucher unserer Website jeden Tag zu verbessern.
Eingeschaltet Deaktiviert
Marketing and social media cookies
Wir nutzen diese Cookies zu Marketingzwecken, wodurch Sie unsere Online-Kanäle persönlicher erleben können. Dies ermöglicht es uns, Sie genau mit der Kommunikation zu versorgen, die Sie tatsächlich wünschen. Dazu zählt beispielsweise unser personalisierter Newsletter oder die Kommunikation in sozialen Netzwerken.
Eingeschaltet Deaktiviert