Wie wirkt sich dies möglicherweise zukünftig auf Ihren Geldbeutel aus?
Lassen Sie uns die Theorie beispielhaft auf die Praxis übertragen. Angenommen, Sie haben eine Ferienwohnung in den Niederlanden mit einem WOZ-Wert von € 200 000 gekauft. Diese Wohnung haben Sie mithilfe eines Hypothekarkredits finanziert, der am Bewertungsstichtag einen Betrag in Höhe von € 180 000 aufweist. Im nachfolgenden Beispiel zeigen wir Sie wie aktuell besteuert wird:
Aktuell
WOZ-Wert Wohnung | | | €200 000 |
Schulden Wohnung | | | €180 000 -/- |
Bemessungsgrundlage Rendite | | | €20 000 |
Steuerbefreites Vermögen | | | €30 360 -/- |
| | | |
| | | € 0 |
Das heißt, im vorliegenden Fall muss für die Ferienwohnung keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Zum Vergleich schauen wir nach den steuerliche Folgen die auftreten könnten wenn der Gesetzesentwurf eingeführt werden würde:
Gesetzentwurf
WOZ-Wert Wohnung
| | | € 200 000 |
| | | 5,33% |
| | | |
Fiktive Rendite | | | € 10 660 |
| | | |
Schulden Wohnung | | | € 180 000 |
| | | -3,03% |
| | | |
Fiktive Rendite | | | € - 5 454 |
| | | |
Rendite Wohnung | | | € 10 660 |
Rendite Schulden | | | € - 5 454 |
Steuerbefreites Einkommen | | | € -400 |
Steuerpflichtiges Einkommen | | | € 4 806 |
Im Rahmen des Gesetzentwurfs müssten auf das zu versteuernde Einkommen in Höhe von € 4 806, insgesamt 33% Einkommensteuer gezahlt werden, dies entspricht einem Betrag von € 1 586. Wird der Gesetzentwurf angenommen, werden somit jedes Jahr (in Abhängigkeit der vorgegebenen Steuersätze, des WOZ-Werts und dem Wert der Schulden) gut € 1 500 an Einkommensteuer für die Ferienwohnung anfallen.
Ein formaler Gesetzentwurf liegt aktuell noch nicht vor, sondern es wurde ein Vorschlag zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs an die Zweite Kammer gesendet. Der Vorschlag wird in nächster Zeit zu einem Gesetzentwurf ausgearbeitet, der vor dem Sommer 2020 in die Zweite Kammer eingebracht wird. In diesem Gesetzentwurf werden außerdem die Folgen für ausgewählte Gruppen unter den Steuerpflichtigen dargestellt. Vor dem Jahresende 2020 wird der Gesetzentwurf in der Ersten und Zweiten Kammer erörtert. Anschließend benötigt der niederländische Belastingdienst einige Zeit für die Umsetzung des Gesetzentwurfs. Man beabsichtigt, die Änderungen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten zu lassen.