KroeseWevers hat eine Beschwerderegelung. Diese beinhaltet, dass wir Ihre Beschwerde sorgfältig behandeln und wo möglich, gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Lösung suchen. Im folgenden Teil erläutern wir die Inhalte der Beschwerderegelung.
Wenn Sie mit der Ausführung von Tätigkeiten durch (einen unserer) unsere Mitarbeiter nicht zufrieden sind, können Sie hierüber eine Beschwerde bei uns einreichen. Auch wenn Sie vermeintliche Rechtswidrigkeiten melden möchten, können Sie hierüber eine Beschwerde bei uns einreichen.
KroeseWevers hat einen Beschwerdeausschuss, bestehend aus Guido Kamps (guido.kamps@kroesewevers.nl) Vorsitzender und Vincent Roelink (vincent.roelink@kroesewevers.nl), Compliance officer.
Sie können Ihre Beschwerde schriftlich an den Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses an folgende Adresse richten: KroeseWevers B.V., Postbus 142, 7500 AC Enschede, Niederlande. Bitte benennen Sie folgende Daten:
Wenn Sie einen Vorschlag zur Beilegung der Beschwerde haben, können Sie diesen hier ebenfalls nennen.
Anschließend wird Ihnen innerhalb von fünf Werktagen der Empfang Ihrer Beschwerde bestätigt. Mit dieser Empfangsbestätigung werden Sie über den Verlauf des Verfahrens, einschließlich der Bearbeitungszeit und der Möglichkeit der Anhörung informiert.
Wir sind bestrebt, Ihre Beschwerde spätestens innerhalb von acht Wochen zu bearbeiten. Der Beschwerdeausschuss teilt dann mit, ob Ihre Beschwerde begründet oder unbegründet ist. Selbstverständlich wird der Beschwerdeausschuss seine Entscheidung begründen. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden und bezieht sich die Beschwerde auf das Verhalten eines Beraters im Sinne von Artikel 22 Absatz 1 der Wet tuchtrechtspraak, dem niederländischen Gesetz über die Disziplinarrechte der Wirtschaftsprüfer, können Sie eine Beschwerde bei der Accountantskamer (Wirtschaftsprüferkammer) einreichen. Der Beschwerdeausschuss wird Sie in seiner Entscheidung darüber informieren, falls diese Möglichkeit besteht.
Außerdem können Sie bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde vor dem Beschwerdeausschuss angeben, dass der Mitarbeiter, gegen den sich Ihre Beschwerde richtet, Ihrer Beschwerde nachgekommen ist. Sobald Sie dies mitgeteilt haben, wird die Beschwerde hinfällig und die Bearbeitung der Beschwerde eingestellt.
Wenn sich Ihre Beschwerde auf das Verhalten eines Wirtschaftsprüfers oder Beraters für Rechnungswesen und Buchhaltung bezieht, können Sie sich in einigen Fällen auch an den NBA-Beschwerdeausschuss oder an die Wirtschaftsprüferkammer in Zwolle wenden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Berufsverbände (www.nba.nl).