Die folgenden Vergütungen dürfen steuerfrei ausgezahlt werden:
- Schulgelder für Kinder die in eine internationale Schule gehen;
- 30% von dem Bruttolohn, der in den Niederlanden ausgeübten Tätigkeit entfällt. Der Lohn muss in den Niederlanden besteuert werden und darf nicht doppelt besteuert werden.
Ab 2019
Die 30% Regelung gilt zurzeit für maximal 8 Jahre. Dies wird sich aber ändern. Ab 2019 wird die 30% Regelung verkürzt und kann die Regelung nur noch 5 Jahre in Anspruch genommen werden. Diese Änderung gilt auch für laufende Fälle. Für bereits laufende Fälle wird kein Übergangsrecht kommen da der niederländische Staatssekretär der Meinung ist, dass die Regelung in den meisten Fällen kürzer als fünf Jahre angewendet wird.
Haben sie Fragen zu 30% Regelung, oder sind sie betroffen von dieser Gesetzesänderung? Rufen sie uns an unter 0031 541 530 666. Zusammen werden wir schauen welche Möglichkeiten es gibt um weiterhin steuern zu sparen.