Anteilsübernahme
Bei der Übernahme der Anteile ist es wichtig, dass der Erwerber sich vorher genau über die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des betreffenden Unternehmens informiert, um dadurch den Wert des Unternehmens zu ermitteln. Mithilfe einer Due-Diligence- Prüfung kann der Wert des Unternehmens ermittelt werden. Dabei handelt es sich um eine Prüfung, die der Käufer in der Phase vor Abschluss eines endgültigen Vertrags durchführt. Auf Grundlage des Ergebnisses entscheidet er, ob er den Erwerb fortsetzen möchte oder nicht. In der Prüfung werden steuerrechtliche oder zivilrechtliche Risiken aufgeführt. Auch Themen wie beispielsweise der Übergang von Personal oder nicht abzugsfähige Erwerbskosten werden berücksichtigt. Bei der Übernahme der Anteile ist häufig zu beobachten, dass der Verkäufer seine Anteile über eine Holdinggesellschaft hält. Die Anteile werden von der Holdinggesellschaft an den Käufer verkauft. Durch die Anwendung des Schachtelprivilegs muss der Verkäufer keine Steuern auf den erzielten Gewinn zahlen. Anteile an einer niederländischen B.V. können nur mit einer niederländischen notariellen Urkunde übertragen werden. Dabei kontrolliert der Notar die Eigenschaften der Parteien. Außerdem kontrolliert er, wie die Anteile zuvor erworben wurden, er prüft die vorherigen Urkunden und ob die Gesellschafterliste vorliegt und vollständig ist. Wenn die B.V. eine Sperrklausel hat (in der Regel Zustimmung oder Angebot), muss diese zuerst angewendet werden, da sonst die Gefahr einer ungültigen Übertragung besteht. Die Vereinbarungen über den Verkauf und die Garantien können in die Urkunde selbst aufgenommen werden. Bei komplexeren Transaktionen sind diese oft in einem separaten Kaufvertrag enthalten. Der Kaufvertrag kann auch von einem (unabhängigen) Notar aufgesetzt werden, aber manchmal ziehen es die Parteien vor, ihre eigenen Berater einzuschalten.