Die Höhe des geldwerten Vorteils ist abhängig vom niederländischen Listenpreis (inklusive Mehrwertsteuer und BPM (Luxussteuer)) und vom CO2 Ausstoß. Der Prozentsatz richtet sich nach der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Ab dem 1. Januar haben sich die CO2-Ausstoß Grenzen geändert:
Hinzurechnung CO2-Ausstoß
4% - 0g/km
7% - 1 bis 50g/km
14% - 51 bis 82g/km
20% - 83 bis 110/km
25% - Für alle anderen Fahrzeuge
Fahrzeuge die vor dem 01.07.2012 erstmals zugelassen wurden erhalten einen Bestandschutz solange der Halter nicht wechselt. Für Fahrzeuge die nach dem 010.7.2012 erstmals zugelassen wurden gilt die Hinzurechnung für 60 Monate, danach werden die dann geltenden CO2-Ausstoß Grenzen angewendet.
Ab 2016 werden die Grenzen angezogen. So werden Autos dann mit einem CO2 Ausstoß von 51 bis 106g/km mit 21% versteuert, anstatt mit 14% oder 20%. Auch die Kfz-steuer für neue Autos wird angehoben. Es lohnt sich noch in 2015 einen Neuwagen anzuschaffen!
Oldtimer
Für Fahrzeuge die vor mehr als 15 Jahren erstmals zugelassen wurden kann seit 2010 an Stelle des Bruttolistenpreises auch 35% des Verkehrswertes zu Grunde gelegt werden.
Kfz-Steuer von Oldtimer
Sehr lange waren Oldtimer von der Kfz-Steuer befreit. Bis 2013 zahlten Halter von Oldtimer, älter als 25 Jahre keine Kfz-Steuer. Seit 2014 sind nur Oldtimer, älter als vierzig Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Für Oldtimer zwischen 26 und 40 Jahre gilt eine Übergangsregelung.
Viele Besitzer haben gegen die Begrenzung der Kfz-Steuerbefreiung geklagt. Das Gericht in Nord Holland hat am 13. April entschieden, das die Begrenzung nicht rechtswidrig ist.