Notfallfonds zur Überbrückung der Beschäftigung (NOW) verlängert und geändert
Zur Deckung von Personalkosten können Unternehmer auch weiterhin den Notfallfonds zur Überbrückung der Beschäftigung (NOW) in Anspruch nehmen. Der NOW wurde verlängert, sodass Unternehmer, die auch in den kommenden Monaten (Juni, Juli und August) einen Umsatzrückgang von über 20% erwarten, einen Lohnkostenzuschuss im Rahmen des Notfallfonds NOW beantragen können. Das niederländische Kabinett hat weitere Lohnkostenzuschüsse jedoch an Bedingungen geknüpft:
Im Rahmen der aktuellen Notfallfonds-Regelung NOW (Laufzeit bis einschließlich Ende Mai) galt als Bedingung, dass Unternehmen, die den Notfallfonds in Anspruch nehmen grundsätzlich kein Personal aus betriebswirtschaftlichen Gründen entlassen dürfen. Wenn dies dennoch geschah, hätte der Unternehmer einen Teil der bezuschussten Lohnkosten und ein Bußgeld von 50% zurückzahlen müssen. In der NOW-Regelung 2.0 bleibt die Korrektur des Lohnkostenzuschusses bestehen, im Falle von Kündigungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird die Beihilfe jedoch nicht zusätzlich um ein Bußgeld gemindert.
Als Unternehmer oder als Unternehmen müssen Sie im Rahmen der Antragstellung des neuen Notfallfonds erklären, dass Sie Gespräche mit Gewerkschaften führen werden, wenn Sie die Kündigung für über 20 Mitarbeiter aus betriebswirtschaftlichen Gründen beantragen möchten. Dies entspricht den bestehenden Gesetzen zu Massenentlassungen. Auch der gesetzliche Schutz bleibt bei Kündigungen weiterhin erhalten. Die oben stehenden Änderungen nimmt das Kabinett vor, um zu verhindern, dass Unternehmen von vornherein auf eine Beantragung des Lohnkostenzuschusses im Rahmen der NOW-Regelung verzichten und ihren Betrieb dadurch dennoch einstellen müssten.