Die Entsenderichtlinie
Die Entsenderichtlinie unterscheidet Dienstleister, Selbständige und Dienstleistungsempfänger. Wenn Sie mit eigenem Personal Aufträge in den Niederlanden ausführen, oder wenn ein multinationales Unternehmen Personal zu seiner Filiale in die Niederlande entsendet oder wenn ein ausländisches Zeitarbeitsunternehmen Zeitarbeitskräfte zur Arbeit in den Niederlanden zur Verfügung stellt, muss eine Online Meldung gemacht werden.
Die Meldung
Die Meldung muss auf jeden Fall die folgenden Angaben enthalten:
Unternehmensdaten, Identität des Kunden bzw. Auftraggebers, den Wirtschaftszweig der in den Niederlanden durchzuführenden Aktivitäten, die Anschrift des Arbeitsplatzes, voraussichtliche Dauer der Tätigkeit, die Identität der Person, die für die Auszahlung des Lohns zuständig ist und die Identität der Arbeitnehmer, die in den Niederlanden arbeiten werden;
Auch Selbständige, die vorübergehend in den Niederlanden Aufträge in bestimmten Branchen ausführen, müssen dies melden. Zu diesen Branchen gehören u.a. Baugewerbe, Nahrungsmittelindustrie, Metall, Gesundheitswesen und Landwirtschaft.