Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bei Krankheit
In den Niederlanden haben Arbeitnehmer einen längeren Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Es besteht ein Anspruch über einen Zeitraum von 104 Wochen. In den ersten 52 Wochen erhalten Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit laut dem Gesetz 70% ihres letzten Bruttolohnes. (Teilweise wird dieser Betrag tarifvertraglich auf 100% aufgestockt). Im zweiten Jahr besteht ebenfalls ein weiterer Anspruch auf 70% des letzten Bruttolohnes. Nach zwei Jahren kann ein Arbeitnehmer Sozialleistungen beantragen und endet in der Regel die Lohnfortzahlungsverpflichtung für den Arbeitgeber.
Deutsche Arbeitgeber
Deutsche Arbeitgeber bekommen es also mit erheblichen Zahlungsverpflichtungen zu tun, wenn sie Mitarbeiter in den Niederlanden einstellen. Für sie lohnt es sich eine Lohnfortzahlungsversicherung bei Krankheit abzuschließen, damit die finanziellen Risiken, die entstehen durch (längere) Krankheit eines Mitarbeiters, abgedeckt werden. Die Prämie einer solchen Versicherung ist abhängig von der Branche in der das Unternehmen tätig ist.
Erkrankt ein Mitarbeiter, muss ein Arbeitgeber sich an die Verpflichtungen die in dem "Arbo"-Gesetz stehen halten. So muss ein Arbeitgeber wenn ein Mitarbeiter erkrankt, sich bemühen ein "guter" Arbeitgeber zu sein und den Mitarbeiter unterstützen wieder Arbeitsfähig zu werden.