Investitionsabzug
Bei einem Erwerb von Betriebsmitteln in den Niederlanden mit einem Wert zwischen 2 401 € und 332 994 €, haben Sie Anspruch auf einen Investitionsabzug.
Der Investitionsabzug wird vom Gewinn einbehalten und kann anhand der nachstehenden Tabelle berechnet werden.
- Investitionsbetrag
- € 0
- € 2.401
- € 59.940
- € 110.999
- € 332.994
- € 2.400
- € 59.939
- € 110.998
- € 332.994
- € -
- Investitionsabzug
- 0%
- 28% des Investitionsbetrags
- € 16.784
- € 16.784 -/- 7,56% des Investitionsbetrags, der € 110.998 übersteigt
- 0%
Der Investitionsabzug gilt nicht für den Erwerb von Grundstücken, Häusern, Autos, Wertpapieren und Forderungen.
Energie-Investitionsabzug
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf den Energie-Investitionsabzug für Investitionen, die in der Energieliste aufgeführt sind. Der Energie-Investitionsabzug beträgt 45,5% der Investitionssumme und gilt beispielsweise für die Anschaffung einer Wärmepumpe, HR-Glas und LED-Beleuchtungsanlagen.
Nehmen Sie den Unternehmer Lucas. Für sein Unternehmen in den Niederlanden investierte Lucas in einen Laptop, in Büromöbel und eine Wärmepumpe. Er hat für diese Betriebsmittel 750 €, 2.500 € und 19.000 € gezahlt.
Lucas hat Anspruch auf den Investitionsabzug über die Gesamtsumme für alle drei Investitionen. Der damit einhergehende Investitionsabzug beläuft sich auf 6.230 € (28% * 22.250 €). Außerdem hat Lucas Anspruch auf den Energie-Investitionsabzug, da die Wärmepumpe in der Energieliste aufgeführt ist.
Der Energie-Investitionsabzug beläuft sich auf 8.645 € (45,5% * 19.000 €). Da Investitionsabzug und Energie-Investitionsabzug gleichzeitig in Anspruch genommen werden können, hat Lucas Anspruch auf einen Gesamtabzug von 14.875 €.
Nehmen wir nun an, dass der Gewinn, den Lucas aus seiner unternehmerischen Tätigkeit erzielt, mit dem Höchstsatz besteuert wird. In diesem Fall führt der Investitionsabzug zu einem Steuervorteil von 7.363 € (14.875 € * 49,5%).