„Erweiterter harter Kern“ der Arbeitsbedingungen
Ab dem 30. Juli 2020 wurde der „harte Kern“ um Unterbringungsbedingungen und bestimmte Zulagen und Vergütungen erweitert. Nach zwölf Monaten haben entsandte Arbeitnehmer fortan Anspruch auf ergänzende niederländische Arbeitsbedingungen. Sie haben dann Anspruch auf alle niederländischen Arbeitsbedingungen und -umstände aus den niederländischen Arbeitsgesetzen und den für allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Bestimmungen, mit Ausnahme der Bestimmungen über Zusatzrentensysteme sowie Bestimmungen über das Abschließen und Beenden des Arbeitsvertrages. Wenn die Entsendung in erster Linie zwölf Monate oder weniger beträgt und sich die Entsendung durch bestimmte Umstände auf höchstens 18 Monate verlängert, kann sich der ausländische Arbeitgeber dafür entscheiden, in den ersten 18 Monaten nur den „harten Kern“ der Arbeitsbedingungen anzuwenden. Für Entsendungen, die vor dem 30. Juli 2020 begonnen haben, gilt diese Verlängerung auf 18 Monate automatisch. Für Entsendungen, die an oder nach dem 30. Juli 2020 begonnen haben, kann eine Verlängerungsmeldung in dem Online-Meldeportal eingereicht werden.Wenn ein entsandter Arbeitnehmer durch einen anderen entsandten Arbeitnehmer ersetzt wird, der an demselben Ort dieselben Arbeiten ausführt, wird das als ein und dieselbe Entsendung betrachtet. Das bedeutet, dass der Zeitraum von zwölf Monaten (oder die Verlängerung auf 18 Monate) nicht erneut beginnt, wenn der Ersatzarbeitnehmer beginnt. Damit wird vermieden, dass der Anschein von vorübergehender Arbeit erweckt wird, obwohl es sich in Wirklichkeit um Arbeiten handelt, die für eine längere Zeit in den Niederlanden ausgeführt werden. Wenn im Herkunftsstaat des entsandten Arbeitnehmers günstigere Arbeitsbedingungen und -umstände vorherrschen, sind diese anwendbar.