Der Niederländische Oberste Gerichtshof hat ein Urteil im Fall Sopora gefällt. In diesen Rechtsstreit wurde ausdiskutiert ob die aktuelle Niederländische 30% Regelung gegen den freien Verkehr der Arbeitnehmer innerhalb der EU verstößt.
Der Niederländische Oberste Gerichtshof hat ein Urteil im Fall Sopora gefällt. In diesen Rechtsstreit wurde ausdiskutiert ob die aktuelle Niederländische 30% Regelung gegen den freien Verkehr der Arbeitnehmer innerhalb der EU verstößt.
In der aktuellen 30 % Regelung ist eine Bedingung enthalten. Diese besagt, dass ein Mitarbeiter zwei Drittel des Zeitraums von 24 Monaten vor Beginn der Beschäftigung in den Niederlanden in einem Wohnsitz von mehr als 150 Kilometer von der Grenze zu den Niederlanden Entfernung wohnen soll damit er die 30% Regelung anwenden darf.
Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass diese Bedingung streitig sein würde, wenn die 30% systematisch zu einer Überkompensation von denjenigen führen würde die die 30% Regelung in Anspruch nehmen können. Das ist laut dem Europäischen Gerichtshof aber nicht der Fall. Nur bei sehr hohen Entlohnungen kann das der Fall sein. Die Gehälter von den meisten Arbeitnehmern die die 30% Regelung in Anspruch nehmen, sind aber nicht sehr hoch.
Das Urteil ist auch in einem weiteren Punkt sehr wichtig: Aus der Aussage von dem Europäische Gerichtshof geht hervor, dass eine Kostenvergütung in Höhe von 30% des Lohnes nicht unangemessen ist. Außerdem scheint aus der Aussage hervor zu gehen, dass je geringer das Gehalt ist, einen höheren Prozentsatz auch angemessen sein würde. Es scheint, dass das Finanzamt eine Kostenvergütung in Höhe von 30% auf jeden Fall anerkennen muss, ohne das ein Mitarbeiter selbst prüfen muss ob er die Bedingungen erfüllt. Das letzte würde dann möglicherweise beinhalten das auch Mitarbeiter, die nicht die Einkommensgrenzen erfüllen weil Sie zu wenig verdienen, trotzdem die 30% Regelung anwenden könnten.