Am 24. Dezember 2021 entschied der Oberste Gerichtshof der Niederlande im sogenannten Kerstarrest („Weihnachtsurteil“) über das Box-3-System. Der Oberste Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass die Berechnung der Steuer in Box 3 in bestimmten Fällen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs ist bei der Berechnung nicht von einem gesetzlich festgelegten fiktiven Ertrag auszugehen, sondern von dem in einem Steuererklärungsjahr tatsächlich erzielten Ertrag. Was bedeutet dies für die 90%-Anforderung der Regelung für qualifizierte gebietsfremde Steuerpflichtige?