Die 30%-Regelung im Überblick
Die 30%-Regelung bietet Arbeitgebern von rekrutierten und entsandten Mitarbeitern (Expats) die Möglichkeit, dem Mitarbeiter eine steuerfreie Vergütung für die zusätzlichen Kosten (extraterritoriale Kosten) auszuzahlen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines vorübergehenden Aufenthalts in den Niederlanden entstehen. Um die 30%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen diese Arbeitnehmer jedoch über ein spezifisches Fachwissen verfügen, das auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder nur kaum vorhanden ist.
Für die Auszahlung der steuerfreien Vergütung haben Arbeitgeber zwei Optionen:
- Steuerfreie Erstattung in Höhe von 30% des Gehalts des Arbeitnehmers einschließlich von Vergütungen und Sachleistungen;
- Die Erstattung der tatsächlichen (extraterritorialen) Kosten (administrative Aufwendungen).
Übergangsbestimmungen?
2012 wurde die maximale Laufzeit der 30%-Regelung von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Damals wurden für bestehende Bescheide Übergangsbestimmungen eingeführt. Demzufolge konnte die 30%-Regelung für nahezu alle laufenden Bescheide auch weiterhin für die Dauer der Laufzeit von 10 Jahren in Anspruch genommen werden. Es ist vorerst jedoch nicht sicher, ob auch bei der neuen Laufzeitänderung Übergangsbestimmungen für bestehende Bescheide eingeführt werden. Wir halten Sie hierüber selbstverständlich weiter auf dem Laufenden!
Und jetzt?
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die derzeit die 30%-Regelung in Anspruch nehmen, ist es unerlässlich, die verbleibende Laufzeit der Regelung ab dem 1. Januar 2019 neu zu bestimmen. Anschließend muss ermittelt werden, welche Folgen die Verkürzung der Laufzeit für Ihre Situation hat. Selbstverständlich sind wir gerne bereit, Sie dabei zu unterstützen. Haben Sie Fragen zu den obenstehenden Ausführungen oder möchten Sie die 30%-Regelung in Anspruch nehmen? Bitte wenden Sie sich dazu an einen unserer Experten.