Steuer
Auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland wird der Lohn in dem Land besteuert, in dem der Arbeitnehmer seiner Beschäftigung nachgeht. Es ist daher denkbar, dass die Niederlande die Steuer über alle fünf Home-Office tage erheben wird.
Momentan gibt es in den Niederlanden einen Beschluss, in dem steht, dass Mitarbeiter mit einer festen Tage-Aufteilung weiterhin diese Aufteilung anwenden dürfen. Bei Mitarbeitern die ab und zu in dem anderen Staat arbeiten, sollte monatlich genau nach dieser prozentualen Aufteilung entlohnt werden. Wenn diese Mitarbeiter zurzeit nicht in Deutschland arbeiten, sollte das Gehalt vollständig in den Niederlanden versteuert werden.
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