Wohnen Sie in Deutschland? Und arbeiten Sie für einen niederländischen Arbeitgeber? Dann informieren wir Sie hiermit gerne über eine aktuelle Änderung im Rahmen von Steuerermäßigungen.
Wohnen Sie in Deutschland? Und arbeiten Sie für einen niederländischen Arbeitgeber? Dann informieren wir Sie hiermit gerne über eine aktuelle Änderung im Rahmen von Steuerermäßigungen.
Durch Steuerermäßigungen wie den allgemeinen Steuerfreibetrag (algemene heffingskorting) oder den Arbeitnehmerfreibetrag (arbeidskorting) zahlen Sie in den Niederlanden weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge über Ihren Lohn. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt diese Freibeträge im Rahmen der Lohnabrechnung. Beide Steuerermäßigungen lassen sich in einen Steuer- sowie einen Beitragsbestandteil aufteilen.
Im Steuerplan 2019 wurde angekündigt, dass für im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer unter Bedingungen nur noch der Steuerbestandteil des Arbeitnehmerfreibetrags im Rahmen der Lohnsteuer berücksichtigt werden darf. Damit kann Ihr Arbeitgeber den Steuerbestandteil aus anderen Steuerermäßigungen wie den allgemeinen Steuerfreibetrag nicht länger ansetzen, sondern darf er ausschließlich den Beitragsbestandteil aus diesen Steuerfreibeträgen berücksichtigen.
Ihr Arbeitgeber wird mehr Steuern von Ihrem Lohn einbehalten. Dadurch erhalten Sie ab dem 1. Januar 2019 einen niedrigeren Nettolohn. In Abhängigkeit von Ihrer persönlichen Situation wird der Nettolohn bei einem Monatsbruttolohn von € 3.500,-, um ungefähr € 30,- pro Monat sinken. Bei einem Bruttolohn von monatlich € 2.500,- wird der Nettolohn um circa € 40,- pro Monat zurückgehen.
Sind Sie ein anerkannter ausländischer Steuerpflichtiger, haben Sie durchaus Anspruch auf den Steuerbestandteil der Steuerermäßigung(en) und können Sie diesen im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückfordern. In manchen Fällen ist es außerdem möglich, dazu eine vorläufige Rückerstattung beim niederländischen Finanzamt zu beantragen. Bei der Beantragung von vorläufigen Veranlagungen dieser Art oder ihre diesbezügliche Änderung können wir Sie gerne unterstützen.
Haben Sie Fragen zum Inhalt dieses Artikels oder benötigen Sie weitere Informationen über die Folgen der Steueränderung? Nehmen Sie einfach Kontakt zu einem Steuerberater aus uns.