16-01-2023

Ab 2023: Höhere Besteuerung von Ferienimmobilien

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In seinem Kerstarrest („Weihnachtsurteil“) vom 24. Dezember 2021 hat der Oberste Gerichtshof der Niederlande entschieden, dass die Besteuerung von Ersparnissen und Kapitalanlagen gegen europäisches Recht verstößt. Als Folge dieses Kerstarrests wird die Box-3-Regelung angepasst. Die pauschale Rendite für Ferienimmobilien wird erhöht, während etwaige Verbindlichkeiten mit einem niedrigeren Wert angesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass Sie für Ihre niederländische Ferienimmobilie mehr Einkommensteuer zahlen müssen.

Pauschale Rendite

Ab dem 1. Januar 2023 wird für alle Steuerpflichtigen die tatsächliche Verteilung der Ersparnisse, der sonstigen Vermögenwerte und Verbindlichkeiten zugrunde gelegt. Danach wird jeder einzelnen Anlagekategorie am Ende eines Kalenderjahres eine fiktive Rendite zugewiesen.

Für das Jahr 2022 wurden die vorläufigen fiktiven pauschalen Renditen wie folgt festgesetzt:

Vermögensart

Rendite 2022

Ersparnisse

0,01%

Sonstige Vermögenswerte (einschließlich Immobilien)

5,53%

Verbindlichkeiten

2,46%


Die pauschalen Renditen für das Jahr 2022 werden rückwirkend nach Ablauf des Kalenderjahres festgelegt, um den in diesem Jahr erzielten Renditen zu entsprechen. Dies bedeutet, dass die endgültigen Renditen für die Jahre 2022 und 2023 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind.

Die Rendite pro Vermögenskategorie ist der Wert der Vermögensgegenstands, multipliziert mit der dazugehörigen Rendite. Ist die Rendite negativ, wird die Rendite auf null gesetzt.

Steuerbefreites Vermögen und Steuersatz

Das steuerfreie Vermögen wird ab dem 1. Januar 2023 von 50 650 € auf 57 000 € pro Person erhöht. Der Gewinn aus Ersparnissen und Kapitalanlagen unterliegt 2023 einer Einkommensteuer von 32%.

Einige Beispiele:

In den folgenden Beispielen wird der Unterschied zwischen dem alten Box-3-System und dem neuen System veranschaulicht. Wir verwenden die (vorläufigen) Sätze für 2022, da die Zahlen für 2023 noch nicht bekannt sind.

  • Beispiel I

    Angenommen, Sie besitzen eine Ferienimmobilie in den Niederlanden im Wert von 150 000 €. Die Immobilie ist nicht mit einem Hypothekendarlehen belastet. Nach Abzug des Freibetrags in Höhe von 50 650 € (2022), beträgt das zu versteuernde Einkommen aus Ersparnissen und Kapitalanlagen (Box 3) insgesamt 99 350 €.

    Nach dem alten System wurde die Rendite auf dieses steuerpflichtige Einkommen anhand von drei ansteigenden Tarifstufen berechnet:

    Tarifstufen

    Rendite

    bis 50 651 € beträgt die Rendite 1,818%

    920,84 €

    zwischen 50 651 € und 962 351 € beträgt die Rendite 4,366%

    2 126,20 €

    ab 962 351 € beträgt die Rendite 5,53%

    - €

    Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen

    3 047,03 €

    Die Rendite unterliegt einer Einkommensteuer von 31%. Die auf die Rendite ad 3 047,03 €

    zu zahlende Einkommensteuer beträgt somit 975,05 € .

    Nach dem neuen System wird die Rendite nach Vermögenskategorie bestimmt. Ferienimmobilien unterliegen der Kategorie der sonstigen Vermögenswerte, für die eine Rendite von 5,53% gilt.

    Das zu versteuernde Einkommen aus Ersparnissen und Kapitalanlagen beläuft sich auf 99 350 €. Unter Berücksichtigung einer Rendite von 5,53% beträgt das steuerpflichtige Einkommen aus Ersparnissen und Kapitalanlagen 5 494,06 €. Auch hier sind 31% Einkommensteuer auf die Rendite zu zahlen. Die auf die Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen ad 5 494,06 € zu zahlende Einkommensteuer beträgt somit 1 758,10 €.

    Nach dem neuen System erhöht sich die zu zahlende Einkommensteuer in diesem Beispiel um 80%.

  • Beispeil II

    Angenommen, Sie besitzen zwei Ferienimmobilien in den Niederlanden, die beide jeweils 250 000 € wert sind. Die Immobilien sind mit einem Hypothekendarlehen in Höhe von insgesamt 250 000 € belastet. Nach Abzug des Steuerfreibetrags von 50 650 € (2022), beträgt das zu versteuernde Einkommen aus Ersparnissen und Kapitalanlagen (Box 3) insgesamt 199 350 €.

    Nach dem alten System wurde die Rendite für dieses steuerpflichtige Einkommen anhand von drei ansteigenden Tarifstufen berechnet:

    Tarifstufen

    Rendite

    bis 50 651 € beträgt die Rendite 1,818%

    920,84 €

    zwischen 50 651 € und 962 351 € beträgt die Rendite 4,366%

    6 492,20 €

    ab 962 351 € beträgt die Rendite 5,53%

    - €

    Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen

    7 413,04 €


    Die Rendite unterliegt einer Einkommensteuer von 31%. Die auf die Rendite ad 7 413,04 € zu zahlende Einkommensteuer beträgt somit 2 298,04 €.

    Nach dem neuen System wird die Rendite nach Vermögenskategorie bestimmt. Ferienimmobilien unterliegen der Kategorie der sonstigen Vermögenswerte, für die eine Rendite von 5,53% gilt. Die Verbindlichkeiten für diese Immobilien unterliegen jedoch einer Rendite in Höhe von 2,46%.

    Rendite pro Vermögenssart

    Rendite

    Sonstige Vermögenswerte

    27 650 €

    Verbindlichkeiten

    -6 150 €

    Gesamt

    21 500 €

    Rendite (21 500 € / 250 000 € x 100%)

    8,6%

    Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen

    17 144,10 €


    Auch hier sind 31% Einkommensteuer auf die Rendite zu zahlen. Die auf die Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen ad 17 144,10 € zu zahlende Einkommensteuer beträgt somit 5 314,67 €

    Nach dem neuen System erhöht sich die zu zahlende Einkommensteuer in diesem Beispiel um 130%.

    Es besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Einkommensteuerbescheid 2023 zu beantragen, um die fällige Einkommensteuer in monatlichen Raten im Voraus zu zahlen. Natürlich können wir Sie dabei unterstützen!

Steuerjahre bis einschließlich 2022

Für die Steuerjahre bis einschließlich 2022, können Sie für die Ermittlung der Einkünfte aus Box 3 zwischen dem alten Verfahren und dem neuen Verfahren (wie oben beschrieben) wählen. Sie dürfen sich für das Verfahren entscheiden, das für Sie am vorteilhaftesten ist. Im Falle von Ferienimmobilien ist in den meisten Fällen das alte Verfahren am vielversprechendsten. Diese Option läuft jedoch am 1. Januar 2023 aus.

Benötigen Sie weitere Informationen?

Möchten Sie mehr über das neue Box-3-System und die Folgen für Ihre Situation erfahren? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung eines vorläufigen Einkommensteuerbescheids 2023? Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter vom German Desk. Sie werden Ihnen gerne weiterhelfen.

Ab 2023: Höhere Besteuerung von Ferienimmobilien
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