Beispeil II
Angenommen, Sie besitzen zwei Ferienimmobilien in den Niederlanden, die beide jeweils 250 000 € wert sind. Die Immobilien sind mit einem Hypothekendarlehen in Höhe von insgesamt 250 000 € belastet. Nach Abzug des Steuerfreibetrags von 50 650 € (2022), beträgt das zu versteuernde Einkommen aus Ersparnissen und Kapitalanlagen (Box 3) insgesamt 199 350 €.
Nach dem alten System wurde die Rendite für dieses steuerpflichtige Einkommen anhand von drei ansteigenden Tarifstufen berechnet:
Tarifstufen |
Rendite |
bis 50 651 € beträgt die Rendite 1,818% |
920,84 € |
zwischen 50 651 € und 962 351 € beträgt die Rendite 4,366% |
6 492,20 € |
ab 962 351 € beträgt die Rendite 5,53% |
- € |
Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen |
7 413,04 € |
Die Rendite unterliegt einer Einkommensteuer von 31%. Die auf die Rendite ad 7 413,04 € zu zahlende Einkommensteuer beträgt somit 2 298,04 €.
Nach dem neuen System wird die Rendite nach Vermögenskategorie bestimmt. Ferienimmobilien unterliegen der Kategorie der sonstigen Vermögenswerte, für die eine Rendite von 5,53% gilt. Die Verbindlichkeiten für diese Immobilien unterliegen jedoch einer Rendite in Höhe von 2,46%.
Rendite pro Vermögenssart |
Rendite |
Sonstige Vermögenswerte |
27 650 € |
Verbindlichkeiten |
-6 150 € |
Gesamt |
21 500 € |
|
|
Rendite (21 500 € / 250 000 € x 100%) |
8,6% |
Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen |
17 144,10 € |
Auch hier sind 31% Einkommensteuer auf die Rendite zu zahlen. Die auf die Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen ad 17 144,10 € zu zahlende Einkommensteuer beträgt somit 5 314,67 €
Nach dem neuen System erhöht sich die zu zahlende Einkommensteuer in diesem Beispiel um 130%.
Es besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Einkommensteuerbescheid 2023 zu beantragen, um die fällige Einkommensteuer in monatlichen Raten im Voraus zu zahlen. Natürlich können wir Sie dabei unterstützen!