Ab dem 01.01.2016 tritt das neue Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland in Kraft. In dem Abkommen wurden einige Änderungen aufgenommen. Eine wichtige Änderung betrifft die Ausführung der 183-Tage Regelung.
Ab dem 01.01.2016 tritt das neue Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland in Kraft. In dem Abkommen wurden einige Änderungen aufgenommen. Eine wichtige Änderung betrifft die Ausführung der 183-Tage Regelung.
Wenn ein deutsches Unternehmen einen Arbeitnehmer grenzüberschreitend beschäftigt, kann es sein das sich die Steuerpflicht des Arbeitnehmers nach Holland verschiebt. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer mehr als 183 Tage in den Niederlanden arbeitet. Die Beurteilung ob der Arbeitnehmer mehr als 183 Tage im anderen Staat gearbeitet hat, erfolgt im alten Steuerabkommen innerhalb der Periode eines Kalenderjahres. Im neuen Steuerabkommen muss diese Beurteilung innerhalb einer Periode von 12 Monaten stattfinden.
Ein Arbeitnehmer arbeitet ab dem 01.08.2015 fünf Monate in den Niederlanden und arbeitet in dieser Periode 100 Tage in Holland. Im Jahr 2016 arbeitet der Arbeitnehmer vier Monate in den Niederlanden und die Anzahl der der Arbeitstage beträgt 88. Da er in diesem Fall in der Periode von 12 Monaten 188 Tage in Holland gearbeitet hat, wird die Steuerpflicht nach Holland verschoben.
Die Besteuerung geht ab dem ersten Arbeitstag nach Holland über wenn der Arbeitgeber in Holland eine Betriebsstätte hat und die Arbeiten für einen formellen- oder Materiellen Arbeitgeber in den Niederlanden verrichtet werden.